Vorerst müssen Physios im Kanton Zürich keine Berufsausübungsbewilligung (BAB) beantragen!
Das Zürcher Amt für Gesundheit geht beim Thema BAB über die Bücher: Die Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli lässt die kantonale Umsetzung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe (GesBG) überprüfen, von dem auch die Physiotherapie betroffen ist. Das bedeutet, dass der Kanton die eigene Bewilligungspraxis infrage stellt - und vorerst keine BAB beantragt werden muss.
Dies schreibt das Gesundheitsamt in einer Medienmitteilung vom 10.12.2024. Die schönsten Sätze in der Mitteilung sind:
Für die betroffenen Berufsgruppen besteht derzeit kein Handlungsbedarf.
Und:
Sie können in dieser Zeit auch ohne Berufsbewilligung ihre Tätigkeit weiterhin ausüben.
Somit muss vorerst kein im Kanton tätiger Physio die BAB beantragen und die horrenden 800 Franken berappen. Zürich ist ein teures BAB-Pflaster: Hier ein Kantonsvergleich als Grafik.
Die Antwort des Rechtsgutachters wird im März 2025 erwartet. Es ist dem Kanton und Natalie Rickli hoch anzurechnen, dass sie die fragwürdigen kantonalen Methoden infrage stellt - und diese zudem durch ein externes Rechtsgutachten unter die Lupe nimmt.
swissODP hatte bereits rechtliche Schritt angekündigt, weil einige Kantone, darunter auch Zürich, die Voraussetzung das GesBG rechtswidrig auslegen und ein regelrechter kantonaler BAB-Wildwuchs entstanden ist. Aber das BAG sah auch nach zwei Schreiben von swissODP keine Veranlassung, einzugreifen. Nun hinterfragt der Kanton Zürich die eigenen Praktiken - aufgrund Kritik von betroffenen Akteuren, wie in der Medienmitteilung geschrieben steht.
Spätestens per 1. Februar 2025 wären die 800 Franken fällig gewesen. Die Schonfrist ist nun einiges länger. Wir werden uns weiterhin einsetzen, dass es nie soweit kommt.
Comentários